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Korruptionsprävention

02.03.2022 - Artikel

Ethische Grundsätze und die Ablehnung von Korruption sollen im Bewusstsein der Beschäftigten in der Zentrale des Auswärtigen Amts und der entsandten Beschäftigten und Ortskräfte an den Auslandsvertretungen fest verankert werden. Wichtige Anliegen der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an den Auslandsvertretungen sind die Sensibilisierung der Beschäftigten für die Thematik, der Schutz vor möglichen Korruptionsgefahren und die Wahrung hoher ethisch-rechtlicher Standards als integralem Bestandteil allen Verwaltungshandelns.

Ansprechperson für Korruptionsprävention an der Vertretung in Wellington ist Herr Michael Feiner.


Bei Belohnungen, persönliche Geschenke oder sonstige Vorteile gilt der Grundsatz: Verbot der Annahme! Ohne Zustimmung der Dienststelle dürfen die Beschäftigten in der Zentrale des Auswärtigen Amts sowie die entsandten Beschäftigten und die Ortskräfte an den Auslandsvertretungen Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt nicht annehmen. Alle weiteren Regelungen finden sich im Rundschreiben des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8.11.2004 und den einschlägigen Runderlassen im Auswärtigen Amt. Weitere Hinweise und Antworten auf vielfach gestellte Fragen entnehmen Sie dem unter Federführung des BMI vom Initiativkreis zur Korruptionsprävention zwischen der Bundesverwaltung und der Wirtschaft erarbeiteten Fragen- und Antwortkatalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen hier


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