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Mehrwertsteuer(Rückerstattung)

11.09.2018 - Artikel


Mehrwertsteuerrückerstattung
Mehrwertsteuerrückerstattung© picture-alliance/dpa

Allgemein

Sie möchten Deutschland besuchen und dort auch Souvenirs kaufen? Dann kann Ihnen unter bestimmten Umständen die in Deutschland einbehaltene Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.Hierzu informieren Sie bitte bereits den Verkäufer darüber, dass Sie die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer beantragen werden und lassen Sie von diesem eine entsprechende Bescheinigung erstellen.

Bei Ihrer Ausreise aus Deutschland, noch bevor Sie Ihre Koffer einchecken, legen Sie die gekauften Waren bitte zusammen mit Ihrem Reisepass und dem Flugticket der örtlichen Zollstelle am Flughafen vor. Dort erhalten Sie kostenfrei einen Stempel auf das o.a. Formular, ohne den eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich ist.

Das so abgestempelte Formular übersenden Sie danach einfach an die auf dem Formular angegebene Adresse.

Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber der Zollstelle Ihren Wohnsitz in Neuseeland nachweisen müssen. Für Waren, die nicht in Ihrem persönlichen Reisegepäck nach Neuseeland transportiert werden, kann die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier


Ausfuhrbescheinigung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung

Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt:

  • Ihr ständiger Wohnsitz liegt nachweislich in Neuseeland und Sie sind in Deutschland nicht gemeldet.
  • Die Waren wurden in Deutschland gekauft.
  • Die Waren wurden in Ihrem persönlichen Reisegepäck nach Neuseeland transportiert.
  • Zwischen dem Kauf der Waren und Ihrer Ausreise aus Deutschland liegen höchstens 3 Monate.
  • Das Einholen der Ausfuhrbescheinigung bei der zuständigen Zollstelle war aufgrund nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht möglich, beziehungsweise unzumutbar.
  • Güter/Waren sind für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt

Liegen die o.a. Voraussetzungen vor, kann die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Ausnahmefall die Ausfuhrbescheinigung erteilen. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • das ausgefüllte Antragsformular  (bitte am Ende dieser Seite herunterladen)
  • Ihren für die Reise nach Deutschland verwendeten Reisepass
  • Flugticket auf Ihren Namen / Nachweis über das Datum des Rückflugs
  • Nachweis über Ihren Wohnort in Australien (z.B. australischer Führerschein)
  • die in Deutschland gekauften Waren in ihrer Originalverpackung
  • Originalrechnungen mit den dazugehörigen, vom Verkäufer ausgefüllten Formularen

Die Gebühr für die Erteilung der Ausfuhrbescheinigung durch die deutsche Auslandsvertretung beträgt 25,- Euro (zu Zahlen in NZD zum jeweiligen Tageskurs) pro Rechnung. Diese zusätzliche Gebühr wird durch die deutsche Steuerbehörde nicht erstattet.

Bitte beachten Sie, dass die Ausfuhr von Waren, die in anderen Ländern als Deutschland gekauft wurden, aus rechtlichen Gründen nicht von der Auslandsvertretung bestätigt werden kann.

Formulare

Fragebogen auf Erteilung einer Ausfuhrbescheinigung durch die deutsche Auslandsvertretung

Ausfuhrbescheinigung im pdf Format

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