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Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise der Konsularabteilung zur Einhaltung der Covid-19 Schutzmaßnahmen, zu den derzeitigen Bearbeitungszeiten und den Auswirkungen der aktuellen Covid-19-Situation

02.12.2021 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Für die Botschaft Wellington


Aufgrund der derzeit hohen Covid-19-Fallzahlen verlängern sich ggf. die Bearbeitungszeiten der Botschaft. Zudem kann es dazu kommen, dass gebuchte Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.


Unter dem neuen Covid-19 Protection Framework wird die Konsularabteilung der Botschaft bis auf Weiteres die Vorlage eines Impfnachweises nicht verlangen.

Weiterhin gilt:

  •  Der Einlass ist nur mit Gesichtsmaske möglich
  •  Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten kann immer nur eine Person, ggf. mit Kindern, Partnern, die in ihrer „Bubble“ sind, Einlass gewährt werden. Daher kann es vorübergehend zu Wartezeiten vor der Botschaft kommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in die Botschaft kommen dürfen, wenn

  • bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind oder
  • wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder
  • wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder
  • wenn Sie in engem Kontakt stehen bzw. standen zu einem möglichen, wahrscheinlichen oder bestätigten COVID-19-Fall

Für die Büros der Honorarkonsuln in Auckland und Christchurch

Unter dem neuen Covid-19 Protection Framework werden die Büro der Honorarkonsuln in Auckland und Christchurch  die Vorlage eines Impfnachweises (My Vaccine Pass) nicht  verlangen.

 

 Bitte beachten Sie dazu folgende wichtige Hinweise:

  • Der Einlass ist nur mit Gesichtsmaske und mit Vorlage eines gültigen Impfnachweises möglich
  • Bitte scannen Sie sich beim Betreten den QR-Code
  • Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten kann immer nur eine Person, ggf mit Kindern, Partnern, die in ihrer „Bubble“ sind, Einlass gewährt werden. Daher kann es vorübergehend zu Wartezeiten  kommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in das Büro des Honorarkonsuls kommen dürfen, wenn

  • bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind oder
  • wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder
  • wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder
  • wenn Sie in engem Kontakt stehen bzw. standen zu einem möglichen, wahrscheinlichen oder bestätigten COVID-19-Fall

 

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