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Führerscheinverlust
Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können keinen Ersatzführerschein ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Dort kann man Ihnen Auskunft erteilen, wie Sie einen neuen Führerschein erhalten können. Sollten Sie, auf Anforderung der deutschen Führerscheinbehörde, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins abgeben müssen, können Sie dies nur bei der Botschaft Wellington tun. Die Honorarkonsuln können keine eidesstattliche Versicherung abnehmen. Erfahrungsgemäß müssen Sie für die Beschaffung eines neuen deutschen Führerscheins mit mehreren Wochen rechnen. Dieser kann zur Aushändigung grundsätzlich nicht an die deutsche Botschaft übersandt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass private Post grundsätzlich nicht an die Botschaft gesandt werden kann. Nutzen Sie bitte den Postfachdienst der neuseeländischen Post. Weitere Infos dazu finden Sie bei der New Zealand Post.