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Informationen zur Briefwahl für Deutsche im Ausland
Kommunalwahlen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen (also in Deutschland gemeldet ) sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.
Um Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Sie werden selbst aktiv und beantragen bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes Briefwahl
- Sie beantragen die Wahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Auf der Rückseite ist ein Vordruck, den Sie an die dort genannte Adresse zurücksenden können, um Briefwahlunterlagen zu bekommen.
Die zuständige Gemeinde schickt Ihnen die Unterlagen an die angegebene Adresse, zum Beispiel an eine Urlaubsadresse, zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Briefwahlunterlagen für Sie entgegennehmen, aufbewahren oder versenden kann.
Bei manchen Kommunen können Briefwahlunterlagen online beantragt werden; muss mit jeweiligen Kommune selbstständig in Erfahrung gebracht werden.
Dafür, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, sind die Wähler selbst verantwortlich. Die Wahlunterlagen müssen spätestens am jeweiligen Wahlsonntag, 18 Uhr, vorliegen.
Wer vom Ausland aus wählen möchte, muss allerdings beachten, dass der Brief mit den Wahlunterlagen eventuell länger unterwegs ist als ein Inlandsbrief. Wer aus dem Ausland wählt, muss die Versandkosten übrigens selbst tragen.
Europawahlen/Bundestagswahlen
Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind und sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Sie beantragen die Wahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder Sie werden selbst aktiv und beantragen bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes vor Abreise Briefwahl.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag wird dann zeitnah hier auf der Webseite zu finden sein
Mehr Infos hier:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Briefwahlunterlagen für Sie entgegennehmen, aufbewahren oder versenden kann, nutzen Sie u.a bitte den Postlagerdienst der neuseeländischen Post.