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Informationen zur Antarktis

Die Antarktis ist ein staatsfreies Gebiet und untersteht einem völkerrechtlichen Vertragssystem. Kern ist der Antarktisvertrag (AV) von 1959. Ihm gehören inzwischen 50 Staaten an, darunter die Bundesrepublik Deutschland seit 1979. Der Antarktisvertrag gilt für das Gebiet südlich von 60 Grad südlicher Breite. U.a. regelt er die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke und verbietet ausdrücklich jede militärische Nutzung. Er gewährleistet die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und fördert zu diesem Zweck die internationale Zusammenarbeit. Die von sieben Mitgliedstaaten des Antarktisvertrags (Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen) auf Teile der Antarktis erhobenen Souveränitätsansprüche werden durch den Vertrag ausdrücklich offen gelassen und gleichzeitig für die Geltungszeit des Vertrages „eingefroren“ (vgl. Art. IV AV). Deutschland macht keine territorialen Ansprüche geltend.
Neuseeland ist aufgrund seiner geographischen Nähe ein wichtiger Ausganspunkt für Forschungs- und Wirtschaftsaktivitäten in der Antarktis. „Antarktis-Hauptstadt“ ist Christchurch mit seinem Antarktiszentrum sowie den für die Versorgung der Südpolregion wichtigen See- und Flughafen.
Hier finden Sie weitere Informationen des auswärtigen Amtes zur Antarktis sowie vom Umweltbundesamt.