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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Botschaft Wellington
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleitern.
Registrieren Sie sich bei ELEFAND, dann erhalten Sie wie alle dort Registrierten zu gegebener Zeit offizielle Bundeswahlinformationen direkt von uns.
Aufgrund des engen Zeitplans, hat die Botschaft entschieden, die Mitnutzung des amtlichen Kuriers für Deutsche, die sich in Neuseeland aufhalten, ausnahmsweise zu ermöglichen. Der Kurier kann für die Versendung der Wahlunterlagen nach Neuseeland und Versendung zurück nach Deutschland genutzt werden.
Wenn Sie für die Rücksendung der Wahlunterlagen nach Deutschland vom Botschaftskurierdienst Gebrauch machen wollen, müssen Ihre Wahlunterlagen bis spätestens zum 13. Februar 2025 in der Deutschen Botschaft in Wellington im Wahlumschlag verschlossen vorliegen.
Wichtig: Die Botschaft ersetzt kein Wahlamt.
Wir können lediglich bei dem Erhalt und Versenden der Unterlagen unterstützen, können aber nicht garantieren, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig ankommen.
Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen; eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich.
Eine private Versendung direkt an Ihr zuständiges Wahlamt, kann schneller sein, da der Versand nicht erst über die Kurierstelle in Berlin erfolgt.
Botschafterin Nicole Menzenbach
Neuseeland und Deutschland teilen dieselben Werte wie Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Gemeinsam können wir unsere Zusammenarbeit in Wissenschaft, Innovation und Wirtschaft gestalten und unsere Partnerschaft vertiefen.
Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 1687, Wellington 6140, Neuseeland.
Öffnungszeiten
Die Botschaft ist telefonisch wie folgt erreichbar: Montags bis Donnerstags von 7:30 bis 16:30 Uhr Freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr
Feiertage Die Botschaft bleibt 2025 an folgenden Tagen geschlossen: Mittwoch, 01. Januar Neujahr Montag, 20. Januar Wellington Anniversary Day Donnerstag, 06. Februar Waitangi Day Freitag, 18. April Karfreitag Montag, 21. April Ostermontag Freitag, 25. April ANZAC Day Donnerstag 08. Mai 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus (einmalig) Montag, 02. Juni King’s Birthday Montag, 09. Juni Pfingstmontag Freitag, 20. Juni Matariki Freitag, 03. Oktober Tag der Deutschen Einheit Montag, 27. Oktober Labour Day Mittwoch, 24. Dezember Heiligabend Donnerstag, 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag Freitag, 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag Mittwoch, 31. Dezember Silvester
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen keine größeren Gepäckstücke (größer als eine übliche Hand- oder Aktentasche oder ein Tagesrucksack) in die Botschaft mitgebracht werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie größere Taschen an einem anderen Ort sicher verwahren. Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten finden Sie am Flughafen Wellington, im Hotel Waterloo gegenüber dem Bahnhof Wellington und im Terminal der Interislander Fähre.
Passabholung Passabholungen sind Dienstags und Donnerstags zwischen 11:00 - 11:45 möglich. Sie erhalten dazu vorher per E-Mail eine Abholbenachrichtigung und brauchen dann keinen Termin zur Abholung.
Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Lebensbescheinigungen, Abholung von Urkunden und sonstige Konsularangelegenheiten
Für Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Abholung von Urkunden, Lebensbescheinigungen und sonstige Konsularangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online Buchungssystem.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in die Botschaft kommen dürfen, wenn bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind.