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Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
Der Deutsche Bundestag vergibt mit der Freien Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Technischen Universität Berlin jährlich etwa 120 Stipendien für junge Hochschulabsolventen aus 50 Nationen. Das Programm dauert vom 1. März bis zum 31. Juli 2024.
Parlamentarische Demokratie interessiert Sie? Dann können Sie mit dem Internationalen Parlaments-Stipendium (IPS) des Deutschen Bundestages fünf Monate parlamentarische Arbeit im Detail kennenlernen und dabei auch ein dreimonatiges Praktikum in einem Abgeordnetenbüro erleben.
Das Programm 2024 beginnt am 1. März 2024 und endet am 31. Juli 2024.
Ziel des Stipendiums ist demokratische Werte und Toleranz in einer pluralen Gesellschaft zu vermitteln, Verständnis für kulturelle Vielfalt zu vertiefen und das friedliche Zusammenleben in der Welt zu fördern. Das IPS will darüber hinaus einen Beitrag zur Festigung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Neuseeland leisten.
Bewerbungsschluss: 31. Juli 2023
Zulassungsvoraussetzungen
- neuseeländische Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft möglich)
- abgeschlossenes Universitätsstudium (B.A., B.S., M.A., Diplom-, Magister-, Staatsprüfung oder Promotion) in einem beliebigen Studienfach; ein Fachhochschulabschluss genügt nicht, der Nachweis des Studienabschlusses kann in begründeten Fällen bis zum 31. Dezember 2023 nachgereicht werden
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen sowie an deutscher Geschichte
- gesellschaftspolitisches Engagements
- Altersgrenze: Zum Zeitpunkt des Programmbeginns darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Bewerben können sich Interessent/innen, deren Geburtstag nach dem 1. März 1994 liegt.
Bewerbungsunterlagen
Die vollständige Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Bewerbungsbogen in Deutsch ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben (S. 5, 6)
- ausführliche Bewerbungsbegründung in deutscher Sprache und handschriftlich unterschrieben (nicht mehr als zwei Seiten)
- Studienabschlusszeugnis (Original oder amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache, eingescannt). Der Nachweis des Studienabschlusses kann in begründeten Fällen bis zum 31. Dezember 2023 nachgereicht werden. Das Original oder die amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache des Studienabschlusszeugnisses muss zum Auswahlgespräch vorgelegt werden,
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) können nachgewiesen werden durch ein offizielles Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre (beispielsweise TestDaF, ZOP, DSH oder durch den IPS-Sprachnachweis) - der Nachweis gilt ebenso als erbracht, wenn aus dem Lebenslauf die erforderlichen sehr guten deutschen Sprachkenntnisse eindeutig ersichtlich sind (beispielsweise Abitur in Deutschland, Germanistikstudium, Anstellung als Deutschlehrerin oder Deutschlehrer),
- zwei Empfehlungsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (nicht älter als ein Jahr), davon eines von einer Hochschullehrerin beziehungsweise einem Hochschullehrer oder von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber, in dem die fachliche Qualifikation der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers für das IPS beurteilt wird auf offiziellem Briefpapier der ausstellenden Institution,
- ein Bewerbungsfoto als Bilddatei (JPEG oder anderes übliches Bildformat)
- Kopie des Reisepasses oder Kopie der ID-Card
Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einem PDF-Dokument, dessen Dateiname aus Ihrem Familiennamen und Vornamen besteht (beispielsweise Muster-Max.pdf), an die unten angegebene E-Mail-Adresse.
Falls das PDF-Dokument die Größe von 15 MB übersteigt, teilen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen auf mehrere E-Mails auf, deren Anlage jeweils höchstens eine maximale Größe von 15 MB besitzt.
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen durch ein Komprimierungsprogramm größenreduziert übersenden möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich ein Programm, das eine Archivdatei mit der Dateiendung “.zip” erzeugt (beispielsweise Muster-Max.zip).
Achtung: Bewerbungsunterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt!
E-Mail: info@wellington.diplo.de
Nachfragen richten Sie bitte an:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Internationales Parlaments-Stipendium
90-92 Hobson Street, Thorndon
6011 Wellington
Neuseeland
Telefon: +64 4 473 60 63
Fax: +64 4 473 60 69
Homepage: www.wellington.diplo.de
Auswahl der Teilnehmer/innen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Die Vorauswahl erfolgt durch die deutsche Botschaft in Wellington. Die qualifiziertesten Bewerber werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch im Herbst/Winter 2023 eingeladen. Eine Auswahlkommission des Deutschen Bundestages trifft die Endauswahl auf Grundlage der sprachlichen, fachlichen, sozialen und interkulturellen Kompetenzen der Bewerber.
Kosten der Anfahrt zum Auswahlgespräch
Sofern das Auswahlgespräch nicht in dem Heimatland der Bewerberin/des Bewerbers stattfindet, können die Reisekosten vom Heimatland in das Land, in dem das Auswahlgespräch stattfindet, anteilig und die Visakosten in voller Höhe übernommen werden.
Nützliche links
Internationales Parlaments-Stipendium (IPS) des Bundestages
Ausschreibung für Neuseeland