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Führungszeugnis
Die deutsche Botschaft stellt Ihnen zur Beantragung eines Führungszeugnisses lediglich den Antrag zu Ihrer Verfügung. Diesen drucken Sie bitte aus und beachten Sie das Ihre Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt werden muss.
Die für den Antrag erforderliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann von einem neuseeländischen Notary Public, den deutschen Honorarkonsuln, der Botschaft oder - üblicherweise kostenfrei- jeder neuseeländischen Polizeidienststelle vorgenommen werden. Entscheiden Sie sich für Beglaubigung bei der Polizei, müssen Sie die englische Version des Antrages ausdrucken.
Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Botschaft in Wellington beträgt 56,43€ . Diese kann in bar, zum aktuellen Wechselkurs, in NZ$ oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.
Antrag Führungszeugnis auf deutsch ( für Unterschriftsbeglaubigung in der Botschaft oder deutschen Honorarkonsuln )
Antrag Führungszeugnis auf englisch ( zu Unterschriftsbeglaubigung bei neuseeländischen Behörden z.B Polizei oder neuseeländischen Notar)
Alternativ können Sie das Führungszeugnis über die AusweisApp2 beantragen, wenn Sie in Besitz eines gültigen Personalausweises mit PIN Nummer sind.
Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesjustizamt.