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Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare zu Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es wird leichter möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben.
Ihr Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Für deutsche Eltern, die selbst ab dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden, gilt: ihre Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.
Sie leben im Ausland und brauchen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Mit dem am 20.08.2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird ein zehnjähriges Erklärungsrecht (§ 5 StAG) geschaffen, das nach dem 23.05.1949…
Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.
Eine Wiedereinbürgerung mit Auslandswohnsitz ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht (mehr) besitzen?
Sie möchten auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten?