26.09.2023 Artikel
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden
Für deutsche Eltern, die selbst ab dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden, gilt: ihre Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.