Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser Online Buchungssystem
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen keine größeren Gepäckstücke (größer als eine übliche Hand- oder Aktentasche oder ein Tagesrucksack) in die Botschaft mitgebracht werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie größere Taschen an einem anderen Ort sicher verwahren. Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten finden Sie am Flughafen Wellington, im Hotel Waterloo gegenüber dem Bahnhof Wellington und im Terminal der Interislander Fähre.
Passabholung
Derzeit ist keine persönliche Abholung des Passes möglich. Falls Sie bereits benachrichtigt worden sind, dass Ihr beantragter Pass abholbereit ist, übersenden Sie uns bitte einen an Sie adressierten Kurierrückumschlag (Porto vorbezahlt). Sollten Sie noch über gültige alte Dokumente verfügen, legen Sie diese bitte bei. Sie erhalten dann den neuen Pass und die entwerteten Dokumente so schnell wie möglich per Kurierpost.
Bitte werfen Sie abgelaufene Reisedokumente nur in einem verschlossenen Briefumschlag in unseren Briefkasten ein. Bitte vermerken Sie in einem kurzen Begleitschreiben, wann Sie Ihr neues Reisedokument bei uns beantragt haben und Ihre Kontaktdaten.
Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Lebensbescheinigungen, Abholung von Urkunden und sonstige Konsularangelegenheiten
Für Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Abholung von Urkunden, Lebensbescheinigungen und sonstige Konsularangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online Buchungssystem.
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise der Konsularabteilung zur Einhaltung der Covid-19 Schutzmaßnahmen:
Unter dem neuen Covid-19 Protection Framework wird die Konsularabteilung der Botschaft bis auf weiteres die Vorlage eines Impfnachweises nicht verlangen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen werden eingehalten. Trotzdem werden Kunden nach ihrem Impfstatus gefragt werden.
Weiterhin gilt:
- Der Einlass ist nur mit Gesichtsmaske möglich - Bitte scannen Sie beim Betreten der Botschaft den QR-Code - Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten kann immer nur eine Person, ggf. mit Kindern, Partnern, die in ihrer „Bubble“ sind, Einlass gewährt werden. Daher kann es vorübergehend zu Wartezeiten vor der Botschaft kommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in die Botschaft kommen dürfen, wenn
bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind oder wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder wenn Sie in engem Kontakt stehen bzw. standen zu einem möglichen, wahrscheinlichen oder bestätigten COVID-19-Fall