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Führungszeugnis

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Die deutsche Botschaft stellt Ihnen zur Beantragung eines Führungszeugnisses lediglich den Antrag zu Ihrer Verfügung. Diesen drucken Sie bitte aus und beachten Sie, dass Ihre Personendaten auf dem Antrag bestätigt werden müssen.

Die für den Antrag erforderliche Bestätigung Ihrer Personendaten und Unterschrift kann von einem neuseeländischen Notary Public, den deutschen Honorarkonsuln, der Botschaft oder - üblicherweise kostenfrei- jeder neuseeländischen Polizeidienststelle vorgenommen werden. Entscheiden Sie sich für eine Bestätigung bei der Polizei, müssen Sie die englische Version des Antrages ausdrucken.

Die Gebühr für die Bestätigung Ihrer Personendaten und Unterschrift durch die Botschaft in Wellington beträgt 34,07€ . Diese kann in bar, zum aktuellen Wechselkurs, in NZ$ oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.

Antrag Führungszeugnis auf deutsch ( für Bestätigung der Personendaten und Unterschrift in der Botschaft oder deutschen Honorarkonsuln )

Antrag Führungszeugnis auf englisch (für Bestätigung der Personendaten und Unterschrift bei neuseeländischen Behörden z.B Polizei oder neuseeländischen Notar)

Alternativ können Sie das Führungszeugnis über die AusweisApp2 beantragen, wenn Sie in Besitz eines gültigen Personalausweises mit PIN Nummer sind.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesjustizamt.




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