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Informationen zum NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority)
Einreisebestimmungen für Deutsche nach Neuseeland
Seit dem 1. Oktober 2019 müssen einige Besucher und Touristen über eine NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) verfügen, bevor sie nach Neuseeland abreisen.
Informationen dazu finden Sie hier
Seit dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Neuseeländische Staatsbürger (vorausgesetzt, sie reisen mit ihrem neuseeländischen Pass) und Inhaber eines gültigen neuseeländischen Visums können weiterhin ohne ETA nach Neuseeland einreisen. Das ETA muss auch für einen Aufenthalt im Transitbereich beantragt werden.
Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (NZ$23,00 bei Beantragung online; NZ$17,00 bei Beantragung über eine App auf dem Handy). Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Die zuständige Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe „International Visitor Levy“ (IVL) von derzeitig NZ$100,00 erhoben.
New Zealand Traveller Declaration (NZTD) - Einreiseerklärung
Die New Zealand Traveller Declaration dient der Sammlung von Reise-, Zoll-, Einwanderungs- und Biosicherheitsinformationen. Sie ist kostenlos und muss von jeder Person, die nach Neuseeland reist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), ausgefüllt werden.
Die Erklärung kann im Vorfeld vor Antritt der Reise online oder per App abgegeben werden. Weiterführende Informationen und die entsprechenden Links finden Sie hier. Die Erklärung kann auch während der Reise im Flugzeug oder nach Ankunft am Flughafen auf Papier abgegeben werden; entsprechende Zettel verteilt vor Landung das Flugzeugpersonal bzw. liegen am Flughafen aus.
Es ist sehr wichtig, dass ALLE Lebensmittel deklariert werden!