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Kontakt Honorarkonsuln
Hier finden Sie Informationen zu Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten und Terminbuchungen bei den Honorarkonsuln
Wichtiger Hinweis
Unter dem neuen Covid-19 Protection Framework werden die Büro der Honorarkonsuln in Auckland und Christchurch bis auf Weiteres die Vorlage eines Impfnachweises (My Vaccine Pass) nicht verlangen. Die entsprechenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen werden eingehalten.
Bitte beachten Sie dazu folgende wichtige Hinweise:
- Der Einlass ist nur mit Gesichtsmaske möglich
- Bitte scannen Sie sich beim Betreten den QR-Code
- Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten kann immer nur eine Person, ggf mit Kindern, Partnern, die in ihrer „Bubble“ sind, Einlass gewährt werden. Daher kann es vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in das Büro des Honorarkonsuls kommen dürfen, wenn
- bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind oder
- wenn bei Ihnen Symptome von COVID-19 vorliegen oder
- wenn bei Ihnen das Ergebnis eines durchgeführten COVID-19-Tests noch aussteht oder
- wenn Sie in engem Kontakt stehen bzw. standen zu einem möglichen, wahrscheinlichen oder bestätigten COVID-19-Fall
Die Honorarkonsuln arbeiten ehrenamtlich und erheben für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Passbeantragung eine zusätzliche Gebühr für die erforderliche Beglaubigung von Kopien, von Unterschriften und für die Feststellung der Identität der Passbewerber nach der AABGebV. Diese beträgt derzeit EUR 82,03. Weitere Informationen über die Tätigkeiten der Honorarkonsuln finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes