Nicole Menzenbach, Botschafterin
90-92 Hobson Street, Thorndon, 6011 Wellington.
Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 1687, Wellington 6140, Neuseeland.
Die Botschaft ist telefonisch wie folgt erreichbar:
Montags bis Donnerstags
von 7:30 bis 16:30 Uhr
Freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr
FeiertageDie Botschaft bleibt
2025 an folgenden Tagen geschlossen:
Mittwoch, 01. Januar Neujahr
Montag, 20. Januar Wellington Anniversary Day
Donnerstag, 06. Februar Waitangi Day
Freitag, 18. April Karfreitag
Montag, 21. April Ostermontag
Freitag, 25. April ANZAC Day
Donnerstag 08. Mai 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus (einmalig)
Montag, 02. Juni King’s Birthday
Montag, 09. Juni Pfingstmontag
Freitag, 20. Juni Matariki
Freitag, 03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
Montag, 27. Oktober Labour Day
Mittwoch, 24. Dezember Heiligabend
Donnerstag, 25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag
Freitag, 26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag
Mittwoch, 31. Dezember Silvester
TerminvereinbarungBitte vereinbaren Sie einen Termin über unser
Online-Buchungssystem.Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen keine größeren Gepäckstücke (größer als eine übliche Hand- oder Aktentasche oder ein Tagesrucksack) in die Botschaft mitgebracht werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie größere Taschen an einem anderen Ort sicher verwahren. Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten finden Sie am Flughafen Wellington, im Hotel Waterloo gegenüber dem Bahnhof Wellington und im Terminal der Interislander Fähre.
PassabholungPassabholungen sind Dienstags und Donnerstags zwischen 11:00 - 11:45 möglich. Sie erhalten dazu vorher per E-Mail eine Abholbenachrichtigung und brauchen dann keinen Termin zur Abholung.
Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Lebensbescheinigungen, Abholung von Urkunden und sonstige Konsularangelegenheiten Für Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Abholung von Urkunden, Lebensbescheinigungen und sonstige Konsularangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online Buchungssystem.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in die Botschaft kommen dürfen, wenn bei Ihnen ein positiver
COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind.