Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Über uns

Bezeichnung

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Leitung

Nicole Menzenbach, Botschafterin

Ort

Wellington

Land

Neuseeland

Adresse

90-92 Hobson Street, Thorndon, 6011 Wellington.
Mehr dazu in unseren Datenschutzerklärungen

Postadresse

Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 1687, Wellington 6140, Neuseeland.

Öffnungszeiten

Die Botschaft ist telefonisch wie folgt erreichbar:
Montags bis Donnerstags
von 7:30 bis 16:30 Uhr
Freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr
Feiertage
Die Botschaft bleibt 2024 an folgenden Tagen geschlossen:
Montag, 03. Juni King's Birthday
Freitag, 28. Juni Matariki
Donnerstag, 03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
Montag, 28. Oktober Labour Day
Dienstag, 24. Dezember Heiligabend
Mittwoch, 25. Dezember 1. Weihnachtstag
Donnerstag, 26. Dezember 2. Weihnachtstag
Dienstag, 31. Dezember Silvester

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem.
Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen keine größeren Gepäckstücke (größer als eine übliche Hand- oder Aktentasche oder ein Tagesrucksack) in die Botschaft mitgebracht werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie größere Taschen an einem anderen Ort sicher verwahren. Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten finden Sie am Flughafen Wellington, im Hotel Waterloo gegenüber dem Bahnhof Wellington und im Terminal der Interislander Fähre.

Passabholung
Passabholungen sind Dienstags und Donnerstags zwischen 11:00 - 11:45 möglich. Sie erhalten dazu vorher per E-Mail eine Abholbenachrichtigung und brauchen dann keinen Termin zur Abholung.

Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Lebensbescheinigungen, Abholung von Urkunden und sonstige Konsularangelegenheiten
Für Beglaubigungen, Anträge zur Beibehaltung, Abholung von Urkunden, Lebensbescheinigungen und sonstige Konsularangelegenheiten vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Online Buchungssystem.

Sprachen

Deutsch Englisch

Kontakt

Telefon

+64 4 473 60 63

Website

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in die Botschaft kommen dürfen, wenn bei Ihnen ein positiver COVID-19-Befund vorliegt und Sie noch nicht medizinisch als genesen bestätigt sind.
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