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Informationen zum deutschen und internationalen Führerschein

28.05.2019 - Artikel

Informationen zum Fahren mit deutschem Führerschein in Neuseeland, dem Führerscheinverlust , der Umschreibung des deutschen Führerscheins und zum Internationalen Führerschein


Mit einem deutschen Führerschein dürfen Sie nur dann in Neuseeland für ein Jahr fahren, wenn Sie eine gültige englische Übersetzung mit sich führen. Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen von Führerscheinen an. Anerkannte Übersetzer finden Sie auf der Seite der

New Zealand Transport Agency.

Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit Ihrem „normalen“ Führerschein gültig.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können leider keine internationalen Führerscheine ausstellen. Den internationalen Führerschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle in Ihrer Heimatgemeinde (alle Straßenverkehrsämter). Für die Antragsstellung benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis oder Pass
  • aktueller Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • ggf. Antragsformular (Vordruck beim Straßenverkehrsamt oder online erhältlich)


Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können leider keinen Ersatzführerschein ausstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Dort kann man Ihnen Auskunft erteilen, wie Sie einen neuen Führerschein erhalten. Sollten Sie auf Anforderung der deutschen Führerscheinbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins abgeben müssen, können Sie dies nur bei der Botschaft Wellington tun. Die Honorarkonsuln können keine eidesstattlichen Versicherung abnehmen. Erfahrungsgemäß müssen Sie für die Beschaffung eines neuen deutschen Führerscheins mit mehreren Wochen rechnen.

Ab einem Aufenthalt von einem Jahr benötigen Sie einen neuseeländischen Führerschein. Um diesen zu beantragen wenden Sie sich an die New Zealand Transport Agency

Bei Umschreibung des deutschen Führerscheins muss in Neuseeland

- ein Sehtest absolviert und bestanden

- ein Identitätsnachweis und Nachweis zur Wohnanschrift vorgelegt

-in die die Aufnahme einer Fotographie muss eingewilligt

- Abnahme eines elektronischen Abdrucks der Unterschrift ist erforderlich

- die geforderte Führerscheingebühr entrichtet

-der gültige deutsche Führerschein ausgehändigt

werden.

Für die Umschreibung eines LKW Führerscheins ist eine theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Führerscheinprüfung ist zu absolvieren, wenn man den deutschen Führerschein noch nicht seit zwei Jahren besitzt.


Aufgrund einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen „Land Transport New Zealand“ und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird bei der Umschreibung der deutsche Führerschein einbehalten und von der neuseeländische Führerscheinbehörde direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg zur Weiterleitung an die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland gesandt. Der deutsche und der neuseeländische Führerschein können damit nicht nebeneinander geführt werden. Dieses Verfahren ergibt sich aus dem Grundsatz, dass jede Person nur im Besitz eines nationalen Führerscheins sein darf. Dies gilt auch bei Umtausch ausländischer Führerscheine in Deutschland gemäß § 30 Abs. 3 bzw. § 31 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Botschaft ist an diesem Verfahren nicht beteiligt!

Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind Ihr Kfz zu führen. Das Dokument enthält mehrere Sprachen und ist drei Jahre gültig. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit Ihrem „normalen“ Führerschein gültig.

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können leider keine internationalen Führerscheine ausstellen. Den internationalen Führerschein beantragen Sie bei der Führerscheinstelle in Ihrer Heimatgemeinde (alle Straßenverkehrsämter). Für die Antragsstellung benötigen Sie in der Regel:

  • Personalausweis oder Pass
  • aktueller Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • ggf. Antragsformular (Vordruck beim Straßenverkehrsamt oder online erhältlich)

Bearbeitungsgebühr (ca. 16 Euro)

Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten einheitlichen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.
Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten finden Sie bei der New Zealand Transport Agency



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