Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

01.09.2024 - Artikel

Sie leben im Ausland und brauchen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Detailaufnahme eines Staatsangehörigkeitsausweis mit Bundesadler
Staatsangehörigkeitsausweis© Deutsche Botschaft Wellington

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie klären möchten, ob Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Dieser wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgestellt und ist ein rechtsverbindlicher Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Wellington können Ihnen in den meisten Fällen eine unverbindliche Auskunft zu Ihrer Staatsangehörigkeit erteilen. Hierfür sind unter Umständen detaillierte Informationen zu Ihrer Familiengeschichte erforderlich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die deutsche Auslandsvertretung unter info@wellington.diplo.de

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt

Sollten Sie sich für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises entscheiden, müssen Sie Ihre Angaben durch die Vorlage von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten beweisen.


Antragstellung

Die erforderlichen Formulare finden Sie direkt auf der Webseite des BVA hier.

Sie können Ihren Antrag postalisch an die Botschaft einsenden.

Alternativ können Sie den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit persönlich in der Botschaft Wellington nach vorheriger Online-Terminbuchung über das Online Buchungssystem einreichen

Erforderlichen Unterlagen

Die erforderlichen Formulare finden Sie direkt auf der Webseite des BVA. Diese können hier heruntergeladen werden: BVA Feststellung


Wichtiger Hinweis:

Die Antragsformulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kopien von Ihren Unterlagen fertigen kann.

- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular + 1 Kopie

- Anlage V für jeden maßgeblichen Vorfahren (zurück bis ins Jahr 1914) + je 1 Kopie

- Originale + je 2 Kopien von allen erforderlichen Dokumenten/Unterlagen, davon ein Satz Kopien beglaubigt von einem neuseeländischen Notar/ Notary Public (Nicht JP!) + ein Satz einfache Kopien

- Begleitschreiben mit all Ihren Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail)


Erforderliche Dokumente

zum Nachweis der Identität des Antragstellers und der Abstammung vom deutschen Vorfahren

- gültiger Reisepass des Antragstellers

- Geburtsurkunde des Antragstellers

- Geburtsurkunden der Eltern des Antragstellers

- Heiratsurkunde der Eltern des Antragstellers (offizielle standesamtliche Heiratsurkunde, religiöse Heiratsurkunden sind nicht ausreichend)

- alte deutsche Reisepässe und andere Dokumente der Eltern und Großeltern des Antragstellers, die Hinweise auf deren deutsche Staatsangehörigkeit geben

- Einbürgerungsurkunden oder Staatsangehörigkeitsausweise des Antragstellers, der Eltern und/oder Großeltern soweit vorhanden

- Nachweise zur Einbürgerung in Neuseeland (oder einem anderen Land) des Antragstellers, der Eltern und/oder Großeltern wenn diese jemals die neuseeländische oder eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) behält sich vor, auch andere antragsbegründende Unterlagen in deutscher Übersetzung zu erbitten.

Weitere Informationen zur Beantragung d. Staatsangehörigkeitsausweises auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes hier

Gebühr

Staatsangehörigkeitsausweis: 51 EUR


Zahlung ist erst nach Eingang der Entscheidung erforderlich.







nach oben