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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten können durch schriftliche Erklärung ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben. Damit die Erklärung rechtswirksam wird, bedarf es dazu der Genehmigung der Staatsangehörigkeitsbehörde (Verzichtsurkunde).
Wenn Sie in Neuseeland leben, neben der deutschen auch die neuseeländische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit besitzen und aus bestimmten Gründen auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten möchten, müssen Sie hierfür einen Verzichtsantrag beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Der Antrag kann über die Botschaft Wellington gestellt werden. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet als Staatsangehörigkeitsbehörde für im Ausland lebende Deutsche, ob Ihrem Antrag stattgegeben werden kann und stellt gegebenenfalls eine Verzichtsurkunde aus. Mit Aushändigung der Verzichtsurkunde wird der Verzicht wirksam.
Für die Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit gegenüber dem Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte die Vordrucke. Die Erklärungsvordrucke downloaden Sie bitte hier