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Namenserklärung nach Eheschließung

26.09.2023 - Artikel

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihnen ein Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden kann. Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf neuseeländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.


Wenn einer der Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie zur Namensführung auch das Heimatrecht des ausländischen Ehegatten als Rechtsstatut wählen. Ihre Namensführung in der Ehe bestimmt sich dann nach den Vorschriften des Heimatrechts des ausländischen Ehegatten, so dass z.B. ein Doppelname ohne Bindestrich möglich ist, wenn das ausländische Recht diesen erlaubt.

Die Botschaft weist darauf hin, dass aufgrund des Beschlusses des BGH vom 9. Mai 2018 – XII ZB 47/17 Namenserklärungen nach neuseeländischen Recht von den deutschen Standesämtern ggf. nicht angenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass alle neuseeländischen Dokumente (wie z.B Geburtsurkunde des Kindes oder des neuseeländischen Elternteils oder neuseeländische Eheurkunde) mit einer Apostille versehen vorliegen müssen. Informationen dazu finden Sie hier


Fremdsprachige Urkunden und Dokumente (meistens nicht notwendig für englischsprachige Dokumente) sind grundsätzlich durch einen anerkannten Übersetzungsdienst ins Deutsche zu übersetzen. Bitte beachten Sie, dass manche deutsche Behörden auch Übersetzungen von englischen Dokumenten verlangen.

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen im Original ein:

  • ausgefülltes Antragsformular; das Formular finden Sie als pdf hier
  • Heiratsurkunde der Ehegatten, neuseeländische Urkunden mit Apostille
  • Reisepässe beider Ehegatten; für Nicht-Neuseeländer Aufenthaltstitel (Visum)
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten, neuseeländischen Urkunden mit Apostille
  • im Falle der doppelten Staatsangehörigkeit, NZ-Einbürgerungsurkunde sowie Beibehaltungsgenehmigung
  • ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • ggf. Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften (Nachweise zu der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann

Sie können die Namenserklärung zusammen mit dem Passantrag in der Botschaft oder im Büro des Honorarkonsuls in Auckland abgeben. Dafür buchen Sie über unser online Buchungssystem zwei aufeinanderfolgende Termine für die Namenserklärung und den Passantrag.

Beim Büro unseres Honorarkonsuls in Christchurch vereinbaren Siebitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Anstelle nur einer Namenserklärung können Sie die Eheschließung auch im deutschen Eheregister des zuständigen Standesamtes in Deutschland beurkunden lassen und eine deutsche Heiratsurkunde beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit hängt stark vom zuständigen Standesamt ab und ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Die Botschaft hat hierauf keinen Einfluss.

1. Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriften beider Eheleute müssen auf dem Antrag beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung kann entweder von der Botschaft oder einem der Honorarkonsuln vorgenommen werden. Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag beträgt 79,57 € *

2. Kopiebeglaubigung

Für die Bearbeitung benötigt das Standesamt in Deutschland zusätzlich beglaubigte Kopien der antragsbegründenden Unterlagen. Diese werden bei Vorlage der Originale durch den Konsularbeamten gefertigt. Die Gebühr beträgt 26,21 €*.


*Alle Gebühren können in bar in NZ$, zum aktuellen Wechselkurs, oder mit Kreditkarte in Euro (Visa oder Mastercard) bezahlt werden.


Sobald der Antrag vollständig ist, kann er für die weitere Bearbeitung an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet werden.


Hier finden Sie nützliche links und Informationen zur




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