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Eintragung ins deutsche Eheregister
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister
Hat ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Die Beurkundung einer Auslandseheschließung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist.
Eine gemeinsame Antragstellung der Ehegatten wird nicht gefordert; jeder Ehegatte kann die Beurkundung allein beantragen. Möchten Sie jedoch im Rahmen der Nachbeurkundung der Eheschließung gleichzeitig eine Ehenamenserklärung abgeben, müssen beide Ehegatten persönlich beim Termin anwesend sein. Das Antragsformular für die Eintragung im Eheregister beinhaltet die Namenserklärung auf Seite 3. Für allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten für die Ehenamenserklärung klicken Sie bitte hier:
Vorzulegende Unterlagen
Folgende Dokumente müssen im Original vorgelegt werden:
- Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
- Heiratsurkunde mit Apostille
- Gültige Reisepässe beider Ehegatten
- Geburtsurkunden beider Ehegatten, neuseeländischen Urkunden mit Apostillen
- Ggf. Einbürgerungsurkunde/ Staatsangehörigkeitsausweis, falls ein Ehegatte eingebürgert wurde
- falls zutreffend Heiratsurkunden sowie Auflösungsnachweise aller Vorehen
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern, neuseeländischen Urkunden mit Apostillen
Fremdsprachige Urkunden und Dokumente (meistens nicht notwendig für englischsprachige Dokumente) sind grundsätzlich durch einen anerkannten Übersetzungsdienst ins Deutsche zu übersetzen. Bitte beachten Sie, dass manche deutsche Behörden auch Übersetzungen von englischen Dokumenten verlangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.
Gebühren
Die Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften bei der Auslandsvertretung betragen 56,43 EUR. Wenn Sie gleichzeitig eine Namenserklärung abgeben, 79,57 EUR für die Unterschriftsbeglaubigung. Die Gebühr für die Beglaubigung der Kopien beträgt 26,21 EUR (jeweils zu zahlen in NZD zum jeweiligen Tageskurs oder mit Kreditkarte in EUR).
Beim zuständigen Standesamt in Deutschland fallen Gebühren für die Nachbeurkundung der Eheschließung sowie die Ausstellung von deutschen Eheurkunden an. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des zuständigen Standesamtes und sind unter Umständen auch fallabhängig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten für Nachbeurkundungen der Eheschließung sind von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten.