Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Negativbescheinigung

18.09.2023 - Artikel

Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht (mehr) besitzen?

Grundsätzlich benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie von Ihrem Heimatstaat oder einer deutschen Behörde dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Dies kann immer dann vorkommen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland wohnhaft waren.

Das Antragsformular und Merkblatt, sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts.

nach oben