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Anforderungen an die Passfotos
Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm (1 ¼ inch) und nicht größer als 36 mm (1 3/8 inch) sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein. Bitte schauen Sie mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera. Lächeln ist ausnahmsweise nicht erwünscht.
Das Gesicht muss scharf, kontrastreich und klar sein. Reflexionen oder Schatten im Gesicht oder im Hintergrund sowie rote Augen sind zu vermeiden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein und einen Kontrast zum Gesicht und den Haaren aufweisen (idealerweise neutral grau). Reflexionen auf Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Das Brillengestell darf die Augen nicht verdecken.
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
Auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat finden Sie einige Beispiele von richtigen Passfotos: www.bmi.de