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Informationen zur Meldepflicht und zur Abmeldebescheinigung

16.09.2020 - Artikel
Melderecht in Neuseeland

In Neuseeland gibt es keine Meldepflicht, keine Einwohnermeldeämter und keine Personalausweise.

Die neuseeländischen Behörden können daher auch keine Meldebescheinigungen ausstellen.

Die Wohnanschrift in Neuseeland wird im Bedarfsfall durch Vorlage von Mietverträgen,

Kontoauszügen oder aktuelle Rechnungen für Strom, Gas oder Telefon nachgewiesen.

Es gibt keine Meldepflicht für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Es wird jedoch empfohlen, sich bei

Aufenthalten in Neuseeland und dem weiteren Amtsbezirk der Botschaft auf der Krisenvorsorgeliste

ELEFAND zu registrieren. Einträge in diese Liste erfolgen auf freiwilliger Basis.

Informationen zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND finden Sie hier


Melderecht in Deutschland


Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 gibt es erstmals bundesweit

einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Abmeldung von in das Ausland verzogenen Personen kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung

durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer

des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes erfolgen.

Viele deutsche Meldebehörden stellen inzwischen nur noch auf besondere Anforderung eine

Abmeldebescheinigung aus. Diese können meist über die Webseite der Gemeinde, per Fax oder

Email angefordert werden.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu einer Geldbuße

führen.


Kann ich bei Umzug ins Ausland in Deutschland noch gemeldet sein?


Falls Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, können Sie

gemeldet bleiben, auch wenn Sie den Hauptwohnsitz im Ausland haben. Eine „Zweitwohnung“ wird –

da in Deutschland einzige Wohnung – automatisch zur Hauptwohnung.

Wer eine solche Wohnung nicht zur Verfügung hat, muss sich abmelden oder wird anderenfalls von Amts wegen aus dem Melderegister entfernt. Falls ich die Möglichkeit habe, in Deutschland gemeldet zu bleiben, was muss ich bedenken? Aus der melderechtlichen Situation ergeben sich viele rechtliche Konsequenzen. Hier einige wichtige Beispiele:

  • Bin ich im Inland noch gemeldet, kann ich im Ausland einen deutschen Reisepass nur zu höheren Kosten und mit Zustimmung der inländischen Passbehörde erhalten. In den Reisepass kann auch nicht mein ausländischer Wohnort eingetragen werden.
  • Bin ich gemeldet, unterliege ich der Kirchensteuer.
  • Bin ich nicht gemeldet, kann ich keine (Dienst-) Leistungen auf kommunaler Ebene mehr beanspruchen.
  • Bin ich nicht gemeldet, kann ich in Deutschland kein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen.
  • Bin ich nicht gemeldet, kann ich nicht mehr an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. Für die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen muss ich mich rechtzeitig registrieren lassen. Informationen zur Briefwahl finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Die Deutsche Botschaft übernimmt für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend

aufgeführten Bestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu melderechtlichen

Bestimmungen erhalten Sie in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern.


(Stand: September 2020)

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