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Hinweise zum Apostilleverfahren in Fidschi

11.03.2021 - Artikel

Fidschi ist dem Haager „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ (Convention abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Documents)
beigetreten.
Eine Legalisation (Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung) fidschianischer öffentlicher
Urkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, durch fidschianische Notare erstellte
Urkunden) durch die Botschaft ist daher nicht möglich.
Zur Vorlage bei Behörden in Deutschland ist nunmehr zur Bestätigung der Echtheit der o.g. Urkunden
die sogenannte „Apostille“ (beglaubigende Nachschrift zu einem Schriftstück) des fidschianischen
Außenministeriums ausreichend.
Bitte wenden Sie sich für in Fidschi ausgestellte Urkunden an den
Minister of Foreign Affairs, International Co-operation and Civil Aviation
P.O. Box 2220
Government Buildings
Suva / Fiji
http://www.foreignaffairs.gov.fj/about-us/21-protocol-a-consular-
services/protocol-a-consular-services/472-faqs


Haftungsausschluss
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung
vorlagen. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

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