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Hinweise zum Apostilleverfahren Samoa

11.03.2021 - Artikel

Samoa ist dem Haager „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ (Convention abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Documents)
beigetreten.
Eine Legalisation (Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung) samoanischer öffentlicher
Urkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, von samoanischen Notaren erstellte
Urkunden) durch die Botschaft ist daher nicht mehr möglich.
Zur Vorlage bei Behörden in Deutschland ist nunmehr zur Bestätigung der Echtheit der o.g. Urkunden
die sogenannte „Apostille“ (beglaubigende Nachschrift zu einem Schriftstück) des samoanischen
Außenministeriums ausreichend.
Bitte wenden Sie sich für in Samoa ausgestellte Urkunden an das:
Ministry of Foreign Affairs and Trade
P.O. Box L 1859
Apia/Samoa
Tel.: +685-21171/25313
Fax: +685-21504
http://www.mfat.gov.ws/political-international-relations-protocol/apostilles/
E-Mail: mfa@mfat.gov.ws

Haftungsausschluss
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung
vorlagen. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

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