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Hinweise zum Apostilleverfahren in Tonga

11.03.2021 - Artikel

Tonga ist dem Haager „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der
Legalisation“ (Convention abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Documents)
beigetreten. Eine Legalisation (Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung) tongaischer
öffentlicher Urkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, durch tongaische Notare erstellte
Urkunden) durch die Botschaft ist daher nicht mehr möglich.
Zur Vorlage bei Behörden in Deutschland ist nunmehr zur Bestätigung der Echtheit der o.g. Urkunden
die sogenannte „Apostille“ (beglaubigende Nachschrift zu einem Schriftstück) des tongaischen
Außenministeriums ausreichend.
Bitte wenden Sie sich für in Tonga ausgestellte Urkunden an:
The Ministry of Foreign Affairs & Immigration & Citizenship
The Secretary for Foreign Affairs and Principal Immigration Officer (Ms Bernadette Fifita)
P.O.Box 821
4 th Floor NRBT
Salote Road
Nuku'alofa
Kingdom ofTonga
Tel.: +676 26 600
Fax:+676 23 360

Apostillen für tongaische Urkunden können ebenfalls von tongaischen Auslandsvertretungen
ausgestellt werden.
Haftungsausschluss
Diese Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung
vorlagen. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann nicht übernommen werden.

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