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Informationen zum deutschen und internationalen Führerschein

28.05.2019 - Artikel

Informationen zum Fahren mit deutschem Führerschein in Neuseeland, dem Führerscheinverlust , der Umschreibung des deutschen Führerscheins und zum Internationalen Führerschein


Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ab Einreise anerkannt. Sofern der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine beglaubigte, englische Übersetzung mitgeführt werden. Dieses Erfordernis gilt u. a. für alle deutschen Führerscheine einschließlich des seit 2013 ausgestellten einheitlichen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, er wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.
Weitere Informationen sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten finden Sie bei der New Zealand Transport Agency



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