Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Informationen zum Denial of Citizenship

24.08.2025 - Artikel

Dies ist der Nachweis, dass die neuseeländische Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde.

Falls die „Residence Permit“ erstmalig vor mehr als 5 Jahren ausgestellt wurde, muss dem Antrag ein „Denial of Citizenship“ beigefügt werden. Dies ist der Nachweis, dass die neuseeländische Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde. Dies hat in der Vergangenheit bei einigen Fällen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt. Das „Denial of Citizenship“ kann vom Antragssteller unter www.dia.govt.nz angefordert werden.

Haben Sie ab dem 27.06.2024 die neuseeländische Staatsangehörigkeit erhalten, legen Sie einfach Ihre neuseeländische Einbürgerungsurkunde als Nachweis vor. Es ist dann KEIN Denial of Citizenship erforderlich. Weiterhin ist KEIN Denial of Citizenship erforderlich, wenn Sie erst ab dem 27.06.2024 seit mehr als 5 Jahren die „Residence Permit“ haben.

nach oben