Eine Bemerkung vorab: Die neuseeländische Geburtsurkunde reicht für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments (z.B. Pass oder Kinderausweis) aus. Trotzdem wird die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde empfohlen. Dies auch in Hinblick auf die zukünftigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen bei Geburt im Ausland.
Weitere Informationen dazu hier
Eine deutsche Geburtsurkunde können Sie über die Botschaft oder unsere Honorarkonsulate beantragen. Die Botschaft leitet den Antrag an das zuständige Standesamt in Deutschland weiter, das die Geburt im Geburtenregister einträgt und die beantragten Geburtsurkunden ausstellt.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde erforderlich?
Bitte beachten Sie, dass alle neuseeländischen Urkunden (wie z.B Geburtsurkunde des Kindes oder des neuseeländischen Elternteils oder neuseeländische Eheurkunde) mit einer Apostille versehen vorliegen müssen. Informationen dazu finden Sie hier
Fremdsprachige Urkunden und Dokumente (meistens nicht notwendig für englischsprachige Dokumente) sind grundsätzlich durch einen anerkannten Übersetzungsdienst ins Deutsche zu übersetzen. Bitte beachten Sie, dass manche deutsche Behörden auch Übersetzungen von englischen Dokumenten verlangen.
Neben dem ausgefüllten Formular werden folgenden Dokumente benötigt:
- neuseeländische Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters, neuseeländische Urkunden mit Apostille
- Reisepässe der Eltern und ggf. Kind, bei Ausländern Aufenthaltstitel (residency/ citizenship)
- Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden), neuseeländische Urkunden mit Apostille
Im Einzelfall können weitere Urkunden erforderlich sein.