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Namenserklärungen / Namensrecht
Bitte lesen Sie die Informationen auf den folgenden Seiten gründlich, um herauszufinden, ob insbesondere nach einer Geburt, Eheschließung oder Ehescheidung im Ausland eine Namenserklärung erforderlich ist.
Aufgrund der Änderungen im deutschen Namensrecht zum 01.05.2025 wird derzeit unsere Webseite mit den aktuellen Neuerungen aktualisiert und mit weiteren Informationen angepasst.
Der unten stehende Artikel gibt Ihnen bis dahin eine Übersicht über die diversen Neuregelungen.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft direkt für individuelle Anfragen zum Thema Namensrecht.