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Einseitige Namenserklärung nach Auflösung der Ehe
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Ehescheidung.
Nach Auflösung einer Ehe ist es möglich, durch Namenserklärung den Geburtsnamen oder den Namen anzunehmen, den man vor der Eheschließung geführt hat.
Für den Fall, dass die Ehe nicht in Deutschland oder einem EU-Staat geschieden wurde, ist in der Regel zunächst die Anerkennung der ausländischen Ehescheidung nötig. Informationen dazu finden Sie hier: Anerkennung_Auslandsscheidungen