Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Namenserklärung für volljährige Kinder
Auch bei einem volljährigen Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit, das zum ersten Mal einen deutschen Reisepass beantragt, kann eine Namenserklärung erforderlich sein. Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.