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Urnenbescheinigung / Leichenpass

Urnenbescheinigung / Leichenpass

White Rose Flower on Wooden Coffin © Colourbox

25.11.2025 - Artikel

Durch die Deutsche Botschaft in Wellington werden Leichenpässe und Urnenbescheinigungen ausgestellt, wenn ein Sarg oder eine Urne nach Deutschland befördert werden soll.

Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.

Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne dagegen keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen). Der Urnentransport bis Deutschland kann z. B. durch sog. „Special Shipping Carriers“ vorgenommen werden. Informationen und Adressen hierzu finden Sie im Internet (Botschaft übernimmt für Dienstleistungen der Anbieter keine Gewähr).

Die Ankunft der Urne ist darüber hinaus dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten ebenfalls vorab mit den betroffenen. Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt. Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.

Bitte beachten Sie: Die Deutsche Botschaft Wellington stellt zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein. Für die Dienste von o. g. Special Shipping Carriers übernimmt die Botschaft keine Gewähr.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der Deutschen Botschaft in Wellington ausgestellt. Folgende Dokumente werden zur Ausstellung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsunternehmens, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein)
  • Sofern vorhanden: Reisepass der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung; zahlbar per Kreditkarte (bei persönlicher Beantragung am Schalter) oder per Banküberweisung: Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der Botschaft über die zu zahlenden Gebühren auf
  • Wenn die postalische Zusendung der Urnenbescheinigung gewünscht ist: ein adressierter und vorfrankierter Umschlag, der mit den weiteren erforderlichen Unterlagen eingesandt werden kann

Leichenpass

Der sogenannte Leichenpass (deceased person transport permit) wird von der Deutschen Botschaft in Wellington ausgestellt. Für die Überführung einer Leiche aus Neuseeland nach Deutschland sind durch das Bestattungsunternehmen folgende Unterlagen vorzulegen (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde
  • Bestattungserlaubnis/ Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Reisepass des/der Verstorbenen
  • Bescheinigung über die Gültigkeit der Lizenz als Bestattungsunternehmen
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
  • Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem der Sarg befördert werden soll
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses; zahlbar per Kreditkarte (bei persönlicher Beantragung am Schalter) oder per Banküberweisung: Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit der Botschaft über die zu zahlenden Gebühren auf
  • Wenn die postalische Zusendung des Leichenpasses gewünscht ist: ein adressierter und vorfrankierter Umschlag, der mit den weiteren erforderlichen Unterlagen eingesandt werden kann

Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unser Kontaktformular „Kategorie Todesfall“ auf: https://wellington.diplo.de/nz-de/botschaft/kontakt-konsulat

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