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Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise

22.06.2018 - Artikel

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Sie können selbst wählen, wo Sie Ihr Sperrkonto einrichten möchten. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Dabei gelten gewisse Regelsätze (für Studenten beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, derzeit 8.640 Euro).
  • Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat (für Studenten aktuell 720 Euro) zulassen.
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise die zuständige Ausländerbehörde. Ein Sperrvermerk stellt daher nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf das Sperrkonto.

In vielen Ländern gibt es Anbieter, die ein Sperrkonto anbieten. Die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung hält dazu Informationen bereit. Daneben gibt es in Deutschland Banken, die spezielle Sperrkonten für Studierende/Sprachschülerinnen und Sprachschüler für an ihrem Sitz ansässige Bildungsinstitute anbieten.

Folgende Anbieter bieten nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes aktuell deutschlandweit Sperrkonten an (Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge):

Deutsche Bank
Fintiba
X-Patrio

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