Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleitern.
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Aufgrund des engen Zeitplans, hat die Botschaft entschieden, die Mitnutzung des amtlichen Kuriers für Deutsche, die sich in Neuseeland aufhalten, ausnahmsweise zu ermöglichen.
Der Kurier kann für die Versendung der Wahlunterlagen nach Neuseeland und Versendung zurück nach Deutschland genutzt werden.
Wenn Sie für die Rücksendung der Wahlunterlagen nach Deutschland vom Botschaftskurierdienst Gebrauch machen wollen, müssen Ihre Wahlunterlagen bis spätestens zum 13. Februar 2025 in der Deutschen Botschaft in Wellington im Wahlumschlag verschlossen vorliegen.
Wichtig: Die Botschaft ersetzt kein Wahlamt.
Wir können lediglich bei dem Erhalt und Versenden der Unterlagen unterstützen, können aber nicht garantieren, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig ankommen.
Das Auswärtige Amt übernimmt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und ggf. deren Weiterleitung keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen; eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich.
Eine private Versendung direkt an Ihr zuständiges Wahlamt, kann schneller sein, da der Versand nicht erst über die Kurierstelle in Berlin erfolgt.