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Apostille
Eine Apostille ist ein Echtheitszertifikat bzw. eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr für öffentliche Urkunden z. B. Gerichtsurteile, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden
Um eine ausländische, öffentliche Urkunde für den deutschen Rechtsbereich verwenden zu können, ist eine Bestätigung der Echtheit der Urkunde mit Apostille erforderlich.
Die Authentizität der Urkunden wird durch das Anbringen einer Apostille auf der Urkunde in Neuseeland durch das Department of Internal Affairs bestätigt. Bitte beachten Sie, das für deutsche Behörden eine Papierapostille vorgelegt werden sollte.
Hinweise zum Apostilleverfahren in Neuseeland
Hinweise zum Apostilleverfahren in Fidschi
Hinweise zum Apostilleverfahren Cook-Inseln
Hinweise zum Apostilleverfahren Samoa
Hinweise zum Apostilleverfahren in Tonga
Nach dem Haager Übereinkommen, werden neuseeländische Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft oder die deutschen Generalkonsulate legalisiert.
Allgemeine Information zur Apostille vom Auswärtigen Amt