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Hilfe bei Passverlust

21.11.2019 - Artikel

Sie halten sich vorübergehend als Besucher in Neuseeland auf und haben Ihren Pass verloren? Ihr Auto wurde aufgebrochen und der Pass gestohlen?

Was ist nun zu tun?

Gehen Sie zur nächstgelegenen Dienststelle der Polizei. Dort geben Sie eine Verlustmeldung bzw. Diebstahlsmeldung auf. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung der Anzeige geben. Diese benötigen Sie für die Neuausstellung eines Reisepasses. Erkundigen Sie sich zusätzlich, ob Ihr Pass nicht eventuell aufgefunden wurde. Bitte achten Sie darauf, dass auf der polizeilichen Verlustmeldung bestätigt wird, dass ein Reisepass gestohlen oder verloren gemeldet wurde. Sollte man Ihnen keine schriftliche Bestätigung aushändigen wollen, lassen Sie sich auf jeden Fall die sog. „Case Number“ geben.


Was kann wo beantragt werden?

Ohne gültigen Reisepass benötigen Sie für die Rück- bzw. Weiterreise ein neues Reisedokument.

Dieses können Sie entweder bei der Deutschen Botschaft Wellington oder einem deutschen Honorarkonsul  persönlich nach Terminvereinbarung beantragen. Bei Beantragung über die Botschaft Wellington oder über das Büro des Honorarkonsuln in Auckland vereinbaren Sie über das online Buchungssystem einen Termin. Bei Beantragung über die Honorarkonsuln in Christchurch, Papeete und Suva vereinbaren Sie bitte jeweils dort telefonisch einen Termin.

Da die Ausstellung von e-Reisepässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich  in nachgewiesenen Notfällen Folgendes zu beantragen:

1. Reiseausweis zur Rückkehr

Diesen können Sie beantragen, wenn Sie innerhalb des nächsten Monats nach Deutschland zurückkehren und dies auf dem direkten Weg ohne Einreise in weitere Länder tun.   Informieren Sie sich bitte, ob es für Ihr Reiseziel Einschränkungen für die Ein- und Durchreise mit dem Reiseausweis zur Rückkehr gibt. Eine Übersicht für alle Reiseländer finden Sie HIER. z.B Reisen über die  USA sind nicht möglich.

Zusätzlich zu  der neuseeländischen polizeilichen Verlustmeldung benötigen Sie :

  • eine leserliche Kopie Ihres gestohlenen Reisepasses oder des Personalausweises, auf der Ihr Foto und persönliche Angaben erkennbar sind. Falls keine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises haben muss zunächst eine Identitätsprüfung über Ihr Meldeamt durchgeführt werden
  • 2 Passfotos
  • den ausgefüllten Antrag
  • die ausgefüllte Verlustmeldung der deutschen Botschaft Wellington
  • Gebühr                                                                                                                  

Der Reiseausweis zur Rückkehr kann in der Regel innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden. Wichtig: Falls keine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises vorliegt, beträgt die Bearbeitungsdauer etwa eine Woche.

2. Vorläufiger Reisepass

Falls wegen Ihrer Reisepläne kein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden kann, müssen Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie, dass für Reisen in oder über die USA ein spezielles Visum erforderlich ist, das bei der US-Botschaft gesondert beantragt werden muss. Daher informieren Sie sich bitte, ob es für Ihr Reiseziel Einschränkungen für die Ein- und Durchreise mit dem vorläufigem Reisepass gibt. Eine Übersicht für alle Reiseländer finden Sie HIER

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine  Woche. Ansonsten benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für den Reiseausweis zur Rückkehr.


3. hier finden Sie die Informationen über Antragstellung und Bearbeitungsdauer zum  e-Reisepass


zu den besonderen Anforderungen an Passbilder für Reisepässe

Geeignete biometrische Passfotos können in manchen  New Zealand Post Filialien  gemacht werden. Die Anforderungen für Deutschland liegen dort vor. Passfotos bei Apotheken o. ä. entsprechen oft nicht den deutschen Bestimmungen. Oft ist die Kopfgröße auf dem Foto zu klein. 

Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite des Ministeriums des Innern und für Heimat  abrufen. Lediglich bei Kleinkindern sind Abweichungen von den Vorgaben zulässig.

Gebühren

Eine Auflistung der aktuellen Gebühren sowie wichtige Hinweise zur Zahlung von Gebühren finden Sie hier

Wichtiger Hinweis zur Zahlung von Gebühren

Bei der Botschaft Wellington können Sie Gebühren bar in NZD oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlen. Eine Bezahlung mit EFTPOS Debit card ist leider nicht möglich.

Die Botschaft akzeptiert Zahlungen mit Kreditkarte bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- EUR. Ihre Karte wird in Euro belastet. Banken außerhalb Europas können zusätzliche Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte berechnen. Eine Rückerstattung von Beträgen über die Kreditkarte ist nicht möglich; eventuelle Erstattungen erfolgen nur durch Barauszahlung. In Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint folgender Verwendungszweck: www.auswaertiges-amt.de



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