Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
e-Reisepass für volljährige Antragsteller
Reisepass, © picture alliance / dpa Themendie
- Zur Beantragung Reisepass
- Terminvereinbarung
- Erforderliche Unterlagen
- Gebühren
- Deutsches Namensrecht
- Hinweise für Antragsteller mit dem Status NZ-„Resident“
- Erstausstellung eines deutschen Reisepasses für Antragsteller über 18 Jahre
- Antragsteller mit doppelter Staatsangehörigkeit
- Übertragung des neuseeländischen Visums
- Das deutsche Meldegesetz
- Wohnortänderung
- Anforderungen an Passbilder für Reisepässe
- Bearbeitungsdauer
- Passabholung
Zur Beantragung Reisepass
e- Pässe sind für Antragsteller über 24 Jahren für zehn Jahre und für Antragsteller unter 24 Jahre sechs Jahre gültig.
Terminvereinbarung
Pässe müssen persönlich nach Terminvereinbarung beantragt werden. Bei Beantragung über die Botschaft in Wellington oder über das Büro des Honorarkonsuln in Auckland vereinbaren Sie über das online Buchungssystem einen Termin.
Bei Beantragung über die Honorarkonsuln in Christchurch, Papeete und Nadi vereinbaren Sie bitte dort telefonisch einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
✔ |
Ausgefülltes Antragsformular |
✔ |
Gebühren |
✔ |
falls zutreffend: Original des bisherigen Passes, inkl. Seiten mit NZ Residence Permit (ggf. neuseeländischen Pass) oder mit Ausdruck des aktuellen e-Visums |
✔ |
2 Passbilder (müssen biometriefähig sein, d. h. den unten aufgeführten Anforderungen entsprechen) |
✔ |
Geburtsurkunde |
✔ |
falls zutreffend: Heiratsurkunde mit Nachweis über die Namensführung |
✔ |
Abmeldebescheinigung falls letzter Wohnort außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft (nicht bei erstmaliger Ausstellung) ODER: |
✔ |
aktuelle Meldebestätigung der Meldebehörde in Deutschland, wenn Sie weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Informationen zum Melderecht finden Sie weiter unten. |
✔ |
an Sie selbst adressierter Kurierrückumschlag/self-addressed courier envelope (bitte stellen Sie sicher, dass der Umschlag ausreichend frankiert ist für 'rural delivery') |
✔ |
Nachweis des Nichterwerbs der neuseeländischen Staatsangehörigkeit (denial of citizenship) falls die Residence Permit erstmalig vor (mehr als) 5 Jahren ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise für Inhaber der permanent New Zealand residency weiter unten |
✔ |
falls zutreffend: Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit und ausländische Einbürgerungsurkunde |
Gebühren
Eine Auflistung der aktuellen Gebühren sowie wichtige Hinweise zur Zahlung von Gebühren finden Sie hier
Wichtiger Hinweis zur Zahlung von Gebühren
Bei der Botschaft Wellington können Sie Gebühren mit Kredit-/Debitkarte (Visa oder Mastercard) oder bar bezahlen. Eine Bezahlung mit EFTPOS ist leider nicht möglich.
Die Botschaft akzeptiert Zahlungen mit Kreditkarte bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- EUR. Ihre Karte wird in Euro belastet. Banken außerhalb Europas können zusätzliche Gebühren für den Einsatz der Kreditkarte berechnen. Eine Rückerstattung von Beträgen über die Kreditkarte ist nicht möglich; eventuelle Erstattungen erfolgen nur durch Barauszahlung. In Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheint folgender Verwendungszweck: www.auswaertiges-amt.de
Deutsches Namensrecht
Wenn in Ihrem neuen Pass ein vom bisherigen Pass abweichender neuer Name eingetragen werden soll, z. B. wegen Eheschließung/Scheidung in Neuseeland oder in einem anderen ausländischen Staat, so ist gleichzeitig mit der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung durch die Eheleute bzw. den Antragsteller erforderlich. Mehr Informationen zum Thema Namensrecht sowie Formulare finden Sie hier.
Hinweise für Antragsteller mit dem Status NZ-„Resident“
Falls die „Residence Permit“ erstmalig vor mehr als 5 Jahren ausgestellt wurde, muss dem Antrag ein „Denial of Citizenship“ beigefügt werden. Dies ist der Nachweis, dass die neuseeländische Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde. Dies hat in der Vergangenheit bei einigen Fällen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt. Das „Denial of Citizenship“ kann vom Antragssteller unter www.dia.govt.nz angefordert werden.
Haben Sie ab dem 27.06.2024 die neuseeländische Staatsangehörigkeit erhalten, legen Sie einfach Ihre neuseeländische Einbürgerungsurkunde als Nachweis vor. Es ist dann KEIN Denial of Citizenship erforderlich. Weiterhin ist KEIN Denial of Citizenship erforderlich, wenn Sie erst ab dem 27.06.2024 seit mehr als 5 Jahren die „Residence Permit“ haben.
Erstausstellung eines deutschen Reisepasses für Antragsteller über 18 Jahre
In diesem Fall muss die deutsche Einbürgerungsurkunde, bzw. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und ausländischer Reisepass zusätzlich zu in der Tabelle ausgeführten Unterlagen eingereicht werden.
Antragsteller mit doppelter Staatsangehörigkeit
Als Doppelstaatler beachten Sie, dass die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit einem deutschen Reisepass erfolgen darf. Laut Passgesetz sind Deutsche, die aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen, verpflichtet, einen gültigen deutschen Pass oder ein anerkanntes Ersatzdokument mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Übertragung des neuseeländischen Visums
Nach Erhalt Ihres neuen Reisepasses muss Ihre aktuelle neuseeländische Aufenthaltsgenehmigung in den neuen Reisepass übertragen werden. Informationen zur Vorgehensweise finden Sie auf der Webseite von New Zealand Immigration
Das deutsche Meldegesetz
Bei Antragstellern, die sich dauerhaft in Neuseeland aufhalten, ist eine Abmeldebescheinigung immer vorzulegen, wenn im bisherigen Pass noch eine deutscher Wohnort eingetragen ist. Antragsteller, die weiterhin rechtmäßig in Deutschland gemeldet sind, müssen eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen.
Informationen zur Meldepflicht, Abmeldebescheinigung und zur Krisenvorsorgeliste ELEFAND finden Sie hier
Bei Antragstellern, die sich nur vorübergehend in Neuseeland aufhalten und in Deutschland gemeldet sind, bzw. außerhalb des Amtsbezirks der Botschaft Wellington ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können im Ausland einen deutschen Reisepass nur zu höheren Kosten (Gebühr bei Ortsunzuständigkeit) und mit Ermächtigung der zuständigen Passbehörde erhalten. Die Zustimmung wird über die Botschaft eingeholt. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zur Ortsunzuständigkeit.
In Neuseeland gibt es keine Meldepflicht, keine Einwohnermeldeämter und keine Personalausweise. Die neuseeländischen Behörden können daher auch keine Meldebescheinigungen ausstellen.
Wohnortänderung
Soll der neue neuseeländische Wohnort in Ihren Pass eingetragen werden, können Sie das gebührenfrei und postalisch erledigen. Dazu schicken Sie bitte das Formular, Ihre Abmeldebestätigung, den Pass sowie einen an Sie selbst-adressierten Kurierrückumschlag an die Botschaft Wellington.
Anforderungen an Passbilder für Reisepässe
Passfotos müssen den deutschen Anforderungen entsprechen. In der Regel können diese bei Apotheken (z. B. Life Pharmacy oder Unichem) gemacht werden. Bitte sagen Sie dort, dass die Fotos für Deutschland sind, da in der Regel die Anforderungen dort im System gespeichert sind. Die deutschen Anforderung weichen zum Teil von den neuseeländischen Anforderungen ab. Oft ist die Kopfgröße auf dem Foto zu klein. Aus Erfahrung sind Fotos, die beim Warehouse Stationary gemacht werden, oft nicht kompatibel mit den deutschen Anforderungen.
Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abrufen.
Anforderungen an die Passfotos finden Sie hier auf deutsch
Anforderungen an die Passfotos finden Sie hier auf englisch
Bearbeitungsdauer
E-Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ab Abgabe des vollständigen Antrages bei der Botschaft Wellington, im Normalverfahren etwa 5 Wochen, im Expressverfahren, gegen erhöhte Gebühr, etwa 3 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Falls eine Namenserklärung erforderlich ist, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern, da die Bestätigung des zuständigen Standesamtes in Deutschland abgewartet werden muss, bevor der neue Pass ausgehändigt werden kann.
Passabholung
Passabholungen sind Dienstags und Donnerstags zwischen 11:00 - 11:45 möglich. Sie erhalten dazu vorher per E-Mail eine Abholbenachrichtigung und brauchen dann keinen Termin zur Abholung.