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Namenserklärungen / Namensrecht
Bitte lesen Sie die Informationen auf den folgenden Seiten gründlich, um herauszufinden, ob insbesondere nach einer Geburt, Eheschließung oder Ehescheidung im Ausland eine Namenserklärung erforderlich ist.
Für deutsche Staatsangehörige unterliegt die Namensführung ausschließlich deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf neuseeländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.